Sicherheitsbelehrung
Bitte vor der Fahrt sorgfältig lesen und bei der Übergabe bestätigen.
Diese Sicherheitsbelehrung gilt für alle Charterer der Warener Charter & Bootsservice (WCB), Inh. Silvio Wachholz / Einzelunternehmer, Stadthafen Waren (Müritz), Müritzstraße 14, Steg 1, 17192 Waren (Müritz).
§ 1 Sicherheitsbelehrung und Verpflichtungserklärung
Der Charterer bestätigt, dass er diese Sicherheitsbelehrung sowie die Charterbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Er erklärt, das Fahrzeug ausschließlich bestimmungsgemäß und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Rettungswesten sind für alle Personen an Bord – insbesondere für Kinder – anzulegen. Vor Fahrtantritt findet eine Einweisung durch den Vermieter statt, die vom Charterer aufmerksam entgegenzunehmen ist.
§ 2 Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
- Der Charterer ist volljährig und fährt nüchtern. Alkohol und Drogen sind während der gesamten Fahrt verboten.
- Für führerscheinpflichtige Fahrzeuge ist ein gültiger Sportbootführerschein (Binnen) vorzulegen.
- Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sowie alle geltenden Vorschriften der Müritz-Elde-Wasserstraße sind einzuhalten.
- Bei Sturm, Gewitter oder amtlicher Unwetterwarnung wird nicht gefahren. Das Boot ist sofort den nächsten sicheren Liegeplatz anzusteuern.
- Die maximal zulässige Personenanzahl gemäß Fahrzeugdokument ist strikt einzuhalten.
§ 3 Pflichten des Charterers
- Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. Grundberührungen, Kollisionen und unsachgemäßer Betrieb sind zu vermeiden.
- Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden – auch Bagatellschäden.
- Das Fahrzeug ist pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am Übergabeort (Stadthafen Waren (Müritz)) zurückzugeben.
- Kraftstoffverbrauch wird nach tatsächlichem Verbrauch zusätzlich berechnet.
- Das Verlassen des zugelassenen Fahrtbereichs (Müritz und Müritz-Elde-Wasserstraße) ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 4 Kaution und Zahlung
Die Kaution ist vor Fahrtantritt zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs ohne Schäden vollständig erstattet. Bei Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, kann die Kaution einbehalten werden und weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Der Charterpreis ist spätestens bei Übergabe zu entrichten.
§ 5 Haftung
Der Charterer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden – an Boot, Ausrüstung, Dritten oder der Wasserstraße. Bei groben Verstößen gegen diese Bedingungen übernimmt der Charterer die volle Haftung und stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Vermieter haftet nicht für höhere Gewalt, Witterungsabbrüche oder Betriebsausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Mit der Unterzeichnung des Chartervertrags bestätigt der Charterer, diese Sicherheitsbelehrung vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Warener Charter & Bootsservice (WCB) · Inh. Silvio Wachholz / Einzelunternehmer
Stadthafen Waren (Müritz) · Müritzstraße 14, Steg 1 · 17192 Waren (Müritz)